Bundesministerium der Justiz - #ThemadesMonats Zum Vorsorgepaket sollte neben der Patientenverfügung auch die Vorsorgevollmacht gehören. Damit können Sie eine oder auch mehrere Personen festlegen, die Sie rechtlich vertreten, wenn Sie nicht mehr
Vorsorgevollmacht - BM der Justiz und für Verbraucherschutz | PDF