Stiftung Warentest - In fast jedem Mietvertrag steht: Schönheitsreparaturen sind Sache der Mieter. Doch der Bundesgerichtshof urteilte ganz oft mieterfreundlich: Viele der Schönheitsreparaturen-Klauseln sind unwirksam. Die Folge: Der Vermieter muss ...